Mehr als 1,5 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Österreich. Nur ein kleiner Prozentsatz der Behinderungen sind angeboren oder sind auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.
Der weitaus größte Anteil wurde durch eine Krankheit verursacht. Außer Acht gelassen werden darf hier auch nicht, dass von Behinderungen oftmals auch ältere Menschen betroffen sind.
Dabei treten die folgenden Teilhabe-Einschränkungen am häufigsten auf
Bei Barrierefreiheit geht es – bezogen auf den Medienbereich – darum, dass Medien für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Barrierefreie audiovisuelle Medien sollen vor allem Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am audiovisuellen Informations- und Unterhaltungsangebot ermöglichen und ein barrierefreies Filmerlebnis bieten, das dem der Menschen ohne Beeinträchtigung weitestgehend entspricht. Audiodeskription gibt es aber nicht nur für Filme, sondern auch bei Live-Ereignissen, wie zum Beispiel Unterhaltungsshows oder Sportevents. Im audiovisuellen Bereich bieten sich vor allem folgende Möglichkeiten:
Sie sind unsicher, ob Ihre Plattform/Ihr Medium zur Barrierefreiheit verpflichtet ist? Dann gehen Sie auf Nummer sicher mit unserem Pflichtenchecker. Wir helfen Ihnen gerne und zeigen Ihnen:
Bericht zur Barrierefreiheit 2021
08.06.2022
Folder: Barrierefreiheit - Nutzende
Folder: Barrierefreiheit - Rundfunk
Dann schicken Sie uns gerne eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen. (Pflichtfelder sind * mit gekennzeichnet.)