Das will das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz erreichen:
Es will die Diskriminierung
von Menschen mit Behinderungen beseitigen oder verhindern.
Nur so können Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt und selbstbestimmt
in unserer Gesellschaft leben.
Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht außerdem:
In jedem österreichischen Bundesland
muss es Schlichtungs-Verfahren geben,
wenn jemand Menschen mit Behinderungen diskriminiert.
Bei einem Schlichtungs-Verfahren versucht man,
eine gemeinsame Lösung zu finden.
Der Streit zwischen Personen soll geschlichtet werden.
Die zuständige Stelle heißt „Sozialministerium-Service“.
Das Sozialministerium-Service arbeitet dabei
nach ganz bestimmten Regeln und Gesetzen.
Alle Regeln und Gesetze,
die man beim Schlichtungs-Verfahren beachten muss,
stehen im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Mehr Informationen finden Sie hier: RIS - Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz