„Audiovisuelle“ Medien sind Medien,
die man sehen oder hören kann.
Das sind zum Beispiel Fernseh-Sendungen,
Radio-Sendungen, Hörspiele oder Filme.
Diese audiovisuellen Medien müssen barrierefrei sein.
Menschen mit Behinderungen sollen diese Medien
genauso nutzen können wie alle anderen Menschen.
Menschen mit Behinderungen sollen Zugang zu allen
Informations-Angeboten und Unterhaltungs-Angeboten haben.
Im Gesetz steht deshalb:
Anbieterinnen und Anbieter von audiovisuellen Medien
müssen Maßnahmen für Barrierefreiheit setzen.
Sie müssen dafür sorgen,
dass immer mehr hörbehinderte Menschen
und sehbehinderte Menschen Zugang zu diesen Medien haben.
Anbieterinnen und Anbieter dieser Medien
müssen einen „Aktions-Plan“ für Barrierefreiheit machen.
Das heißt:
Sie müssen einen Plan machen,
was alles geschehen muss,
damit ihr Angebot barrierefrei ist.
In diesem Plan müssen genaue Maßnahmen stehen.
Diese müssen sie innerhalb von 3 Jahren umsetzen.
Danach müssen sie einen neuen Aktions-Plan machen,
der wieder Pläne für 3 Jahre macht.
Jeder neue Aktions-Plan muss sich danach richten,
was von dem alten Aktions-Plan
schon umgesetzt worden ist.
Wenn die Anbieterinnen und Anbieter von Medien
ihren Aktions-Plan machen,
müssen sie mit Organisationen
von Menschen mit Behinderungen
über die richtigen Maßnahmen reden.
Sie müssen mit verschiedenen Organisationen reden:
Organisationen von gehörlosen Menschen
Organisationen von sehbeeinträchtigten Menschen
Organisationen von Menschen mit Lernschwierigkeiten
Außerdem muss es jedes Jahr mehr barrierefreie Sendungen geben.
Ausgenommen davon sind Live-Sendungen.
Das gilt zum Beispiel für Radio oder Fernsehen.
Die Sendungen müssen in diese Arten von Inhalt getrennt werden:
Anbieterinnen und Anbieter von Medien
müssen ihren Aktions-Plan veröffentlichen.
Das heißt, der Plan muss
allen Menschen sofort zur Verfügung stehen.
Er muss leicht und ständig zugänglich sein.
Außerdem muss die Regulierungs-Behörde
den Aktions-Plan bekommen.
Dafür stellen wir ein passendes Formular zur Verfügung.
Diese Verpflichtung für ein barrierefreies Angebot
gilt nur für Anbieterinnen und Anbieter,
die im Jahr mehr als 500.000 Euro Umsatz haben.
Die Verpflichtung für ein barrierefreies Angebot
gilt auch nicht für Fernseh-Programme,
die nur in einer bestimmten Region laufen.
Die Anbieterinnen und Anbieter von Medien
müssen aber nicht nur einen Plan machen,
wie sie ein barrierefreies Angebot machen wollen.
Sie müssen jedes Jahr einen Bericht machen,
welche Maßnahmen sie wirklich umgesetzt haben.
Diesen Bericht müssen sie jedes Jahr
bis zum 31. März an die Regulierungs-Behörde schicken.
Dafür stellen wir ein passendes Formular zur Verfügung.
Der Plan für ein barrierefreies Angebot
muss einen Zeitplan von 3 Jahren haben.
Jedes Jahr soll es mehr barrierefreie Sendungen geben.
Ausgenommen davon sind Live-Sendungen.
Die Sendungen müssen in diese Arten von Inhalt getrennt werden:
Der Plan für ein barrierefreies Angebot
geht von dem Stand in einem bestimmten Jahr aus.
Das ist das „Basis-Jahr“.
Schon im nächsten Jahr soll es dann
schon mehr barrierefreie Sendungen geben.
Beispiel:
Der Aktions-Plan geht über die Jahre 2021 bis 2023.
Das „Basis-Jahr“ ist 2020.
Dann muss es schon im Jahr 2021
mehr barrierefreie Sendungen geben.
So muss der Aktions-Plan für Barrierefreiheit aufgebaut sein:
Einleitung.
Welche Ziele hat der Aktions-Plan?
Wer ist die Anbieterin oder der Anbieter der Medien?
Kurze Beschreibung der Anbieterin oder des Anbieters.
Um welche Art von Medien geht es?
Welche Programme bieten Sie an?
Wie groß ist das Angebot?
Bei einem Fernseh-Programm schreiben Sie,
welches Programm Sie wann senden.
Wenn Sie Videos anbieten, schreiben Sie
wie viele Videos Sie anbieten.
Schreiben Sie auch die Gesamt-Dauer
von allen Videos.
Nehmen Sie für diese Aufstellung
das Basis-Jahr.
Wie sehen die Ausgangs-Werte aus?
Welche Maßnahmen für Barrierefreiheit
hat es im Basis-Jahr gegeben?
Wie viele Minuten Sendezeit waren barrierefrei?
Schreiben Sie genau auf,
wie viel Sendezeit Sie insgesamt haben
Und wie viele Minuten davon barrierefrei waren.
Schreiben Sie außerdem genau auf,
welche Sendungen barrierefrei waren.
Machen Sie das aufgeteilt auf die Arten von Inhalten:
Zum Beispiel wie viele Minuten bei Information,
wie viele bei Sport oder Kunst und Kultur und so weiter.
Welche Maßnahmen soll es geben?
Sie müssen angeben,
wie Sie Ihr barrierefreies Angebot
jedes Jahr größer machen wollen.
Machen Sie das aufgeteilt auf die Arten von Inhalten:
Zum Beispiel wie viele Minuten bei Information,
wie viele bei Sport oder Kunst und Kultur und so weiter.
Gespräche mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen
Wenn Sie Ihren Aktions-Plan machen,
müssen Sie mit Organisationen
von Menschen mit Behinderungen
über die richtigen Maßnahmen reden.
Sie müssen mit verschiedenen Organisationen reden:
Organisationen von gehörlosen Menschen
Organisationen von sehbeeinträchtigten Menschen
Organisationen von Menschen mit Lernschwierigkeiten
Im Aktions-Plan muss stehen,
was die Ergebnisse dieser Gespräche sind.
Weitere Angaben
Es gibt für Anbieterinnen
und Anbieter von Medien viele Möglichkeiten
für ein barrierefreies Angebot.
Es gibt mehr Möglichkeiten,
als das Gesetz vorschreibt.
Wenn Sie noch mehr Maßnahmen setzen wollen,
schreiben Sie das auch in den Aktions-Plan.